Amtsbezirk-Gerichtsbarkeit
Bis ins später Mittelalter wurde nach altgermanischer Art Gericht unter freiem Himmel gehalten. Auf umschlossenem Platz, der „Dingstätte“ trat das Gericht unter Vorsitz eines Schulheiß zusammen. Dieser vom Landesherrn eingesetzte Gerichtsbeamte trug als Zeichen der Gerichtsbarkeit einen Stab in der Hand. Ihm standen Richter und Schöffen (Beisitzer) zu Seite.
Die Gemeinde Schwabhausen besaß 1652 noch kein eigenes Dorfgericht, sondern ist von Boxberg Recht zu nehmen gehalten. Die von der Gemeinde ausgestellten Urkunden besiegelte die Stadt Boxberg.
1922 anlässlich einer Überprüfung der Siegel und Wappen aller Gemeinden Boxbergs erhielt Schwabhausen auf Wunsch des Gemeinerates das bisherige Wappenbild zugewiesen. Die Farben erinnern an die Zugehörigkeit zur ehemaligen Churpfaltz.
Abgaben und Steuern
Auch in früherer Zeit wurden von der Gemeinde Abgaben erhoben.
Wer ins Dorf einheiratet und Bürger werden wollte, musste einen Vermögensnachweis von 300 sl. liefern; eine Frau die Hälfte davon. Außerdem musste beim Einzug in die Gemeindekasse gezahlt werden: 22 sl. für Alimentengenuss, 3 sl. Antrittsgeld und 1 Kronthalter für einen Feuereimer.
Die Nachtwache wurde von den Bürgern der Reihe nach getan. Wer wegen Alters, Krankheit oder Unwillen den Nachtdienst nicht verrichten konnte, beauftragte einen Stellvertreter, der für 6 Kreuzer jederzeit zu haben war. Um 1853 wurden dann 2 Nachwächter für ein bescheidenes, fixes Gehalt eingestellt.
Die heutigen Umlagen hießen Monatsgeld, dessen Höhe monatlich festgelegt wurde und welches monatlich zu bezahlen war. Der Vogt (Accisor – auch Bürgermeister) bestimmte die Höhe der Beiträge.